Ihr erster Termin bei uns
Im Fokus steht eine schnelle Terminvereinbarung,
damit wir zeitnah mit Ihrer Behandlung beginnen können.
Dafür werden einige Angaben benötigt,
die Sie bitte zu einer möglichen telefonischen Terminvereinbarung bereithalten.
- Ihre Beschwerden / Ihr Behandlungswunsch
- Die Diagnose laut Verordnung / Rezept falls vorhanden
- Die verschriebenen Behandlungen ( beispielsweise 6xKG, 6xWT)
- Das Ausstellungsdatum der Verordnung / Rezepte und falls eingetragen der Behandlungsbeginn
- Ihr persönlicher Terminwunsch
- Eine Rückrufnummer unter Angabe der Zeiten Ihrer Erreichbarkeit
Besonders wenn Ihnen bereits eine ärztliche Verordnung / Rezept vorliegt ist
eine zeitnahe Terminvereinbarung geboten.
Terminabsagen
Man kann nicht immer alles planen.Wir bitten Sie jedoch Termine, die Sie nicht wahrnehmen können umgehend zu melden. Bei einer kurzfristigen Absage, die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wird, muss in der Regel eine Ausfallgebühr berechnet werden.
Geschenkgutscheine
Sie möchten sich oder Anderen eine Freude bereiten? Für sich selbst und natürlich auch für Verwandte, Freunde oder Bekannte erhalten Sie in der Praxis einen passenden Geschenkgutschein.
Eigenbeteiligung
Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen muss eine Zuzahlung erhoben werden. Die Zuzahlung besteht aus einer pauschalen Rezeptgebühr von 10,00 € und einem Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag, der an den Kostenträger abgeführt werden muss, vor Ihrer ersten Behandlung. Über die Grundlagen eine Zuzahlungsbefreiung muss Sie Ihre Krankenversicherung umfassend informieren. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, so legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.